Die Signaturpflicht entfällt
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) entfällt die Pflicht zur digitalen Signierung elektronischer Rechnungen
Nach einer juristischen Berg- und Talfahrt, bei der zuletzt das StVereinfG und damit die Aufhebung der Signaturpflicht im Bundesrat gestoppt worden war, haben sich Bundestag und Bundesrat am 26.09.2011 im Vermittlungsausschuss auf die neue Regelung zum Steuervereinfachungsgesetz geeinigt.
Neben vielen anderen Änderungen, die ab dem 1.01.2012 greifen, gilt rückwirkend zum 01.07.2011, dass eine qualifizierte digitale Signatur für die Anerkennung der Umsatzsteuer bei elektronischen Rechnungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Damit ist nun klar, dass elektronische Rechnungen mit Papierrechnungen gleichgesetzt sein sollen.
Qualifizierte Signaturen und EDI-Verfahren können jedoch weiterhin für den elektronischen Rechnungsverkehr genutzt werden. Sie stellen mit Sicherheit den besten Weg dar, die „Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit“ zu gewährleisten, die der Gesetzgeber nach wie vor vom Empfänger verlangt.
Wir empfehlen, Rechnungen weiterhin digital zu signieren. Das ist mit Sicherheit die für den Empfänger sicherste Methode. Außerdem beachten: Beim Verarbeiten elektronischer Rechnungen sind Sender UND Empfänger zur Aufbewahrung der Rechnungen in elektronischer Form verpflichtet, und zwar zusammen mit der Versende-E-Mail. Dazu braucht es ein geeignetes elektronisches Archiv (directarchiv von Toolmaker), das elektronische Rechnungen revisionssicher und auf lange Zeit hinaus speichern kann.
Das StVereinfG liegt aktuell beim Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor. Es ist davon auszugehen, dass er es bestätigt.


