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Kaufering 29. März 2024

EILMELDUNG: Toolmaker zahlt für Fehler in der deutschen Politik

Im Juni hatten wir berichtet, dass die Bundesregierung im Rahmen des Steuerveinfachungsgesetzes auch die bisher erforderliche qualifizierte digitale Signatur beim elektronischen Rechnungsversand “abschaffen” möchte bzw. diese nicht mehr zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sein soll.

Im April gab es dann eine FAQ zum Thema Steuervereinfachungsgesetz – alle offenen Fragen sollten damit weitestgehend geklärt gewesen sein. Dann, Anfang Juni, wurde das Gesetzt durch den Bundestag beschlossen – greifen sollte es ab 01.07.2011. Also alles klar, oder?

Eigentlich ja, aber da wurde die “Rechnung” ohne den Bundesrat gemacht. Dieser hat das Steuervereinfachungsgesetzt (StVerfG) nämlich am 08.07.2011 für viele überraschend gestoppt. Der Hauptgrund für die Ablehnung der Länderkammer ist wohl, dass die Steuererklärung von Bürgern künftig nur noch alle 2 Jahre abgegeben werden soll. Die Vereinfachung für den elektronischen Rechnungsversand wurde dagegen laut Presseberichten nicht beanstandet.

Aufgrund der Sommerpause wird es aller Voraussicht nach erst im Herbst eine endgültige Entscheidung hierzu geben. Bis dahin empfielt es sich, beim elektronischen Rechnungsversand nicht auf die qualifizierte digitale Signatur zu verzichten.

#ANA

Anfang 2011 wurde von der Bundesregierung verkündet, dass die strenge Signaturpflicht für elektronische Rechnungen ab  dem 1.7.2011 entfällt. Absender und Empfänger von digitalen Dokumenten (Rechnungen) müssten nach dem neuen Gesetz nur dafür sorgen, dass die Dokumente revisionssicher archivert werden und "lesbar" sind.

Im Lauf des Juli 2011, also nach dem angekündigten Auslaufdatum, stellt sich der Bundesrat wider Erwarten GEGEN das Steuervereinfachungsgesetz in der vorgelegten Form und kippt damit die in diesem Gesetz enthaltene Abschaffung der elektronischen Signatur als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Toolmaker hatte Kunden und Interessenten im 1. Halbjahr 2011 verschiedentlich informiert, dass das Signaturgesetz gemäß Beschluss der Bundesregierung entfallen und eine Signatur auf Rechnungen nicht mehr erforderlich sein würde.

Was alle sicher erwartet haben, trifft nun noch nicht ein. Nach der Ablehnung des StVereinfG gilt das alte Gesetz weiter, die Signaturpflicht in Deutschland bleibt auch nach dem 1.7.2011 erhalten.

Toolmaker springt in die Bresche und bietet Interessenten, die den Rechnungsversand ab Juli mit directfax oder directmail realisieren wollten, die Signaturmodule zu directfax bzw. directmail kostenlos an, d.h. Toolmaker übernimmt sogar die Einstandskosten für zugekaufte Module. Einzige Voraussetzung: Die Bestellung muss bis 30.9.2011 bei Toolmaker eingehen. Bitte rufen Sie direkt an: +49 (0)8191-968-111

Mit freundlichen Grüßen

Josef Grünbichler, Geschäftsführer



P.S.: Signieren Sie also bitte weiter – der Nachweis über die „Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Dokuments“ ist weiterhin zu führen!

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