Als Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Anerkennung von Rechnungen beim Empfänger hat die qualifizierte digitale Signatur ihren verpflichtenden Charakter verloren: Seit dem 1.07.2011 müssen elektronische Rechnungen per Fax und Mail nicht mehr digital signiert werden. Sie können jetzt in jedem beliebigen Format und Übermittlungsverfahren versendet werden.

Im Prüfungsfall muss der Empfänger jedoch nach wie vor die Herkunft der Rechnung und die Unversehrtheit ihres Inhalts nachweisen können. Zwar soll eine ordnungsgemäße Buchführung dafür ausreichen; wie dieser Nachweis zu führen ist, wird durch das Gesetz aber nicht exakt geregelt. Die Verantwortung dafür obliegt dem Unternehmen.

Sicher ist sicher!
Hier sind Anwender des Signatur-Verfahrens auf der sicheren Seite: Der Gesetzgeber betrachtet den Nachweis der "Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Dokuments" bei der Verwendung des Signatur-Verfahrens als erbracht.

Ohnehin setzt die elektronische Rechnungsführung ein revisionssicheres digitales Archiv voraus, in dem Rechnungen (und andere Dokumente) gegen Manipulation gesichert sind. Die qualifizierte digitale Signatur ist mit Abstand das sicherste Verfahren auf Dokument-Ebene.

 

Warum der Wegfall der Signaturpflicht für Unternehmen eine Chance darstellen kann
Ausführliche Informationen zur Gesetzeslage
Fehler vermeiden bei elektronischen Rechnungen