Umsatzsteuergesetz: Die strenge Signatur- / EDI-Pflicht entfällt
Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§14 UStG) zum 1.07.2011 setzt die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um. Sie soll das Rechnungs-Verfahren für Unternehmen erleichtern. Mit dem neuen Gesetz entfällt der Zwang, elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten Signatur zu versehen oder per EDI zu versenden. Die neue Regelung gilt für alle Umsätze, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen.

Wozu der Empfänger nach wie vor verpflichtet ist
Die neue Regelung vereinfacht das Verfahren grundsätzlich. Doch wie im alten Gesetz ist der Empfänger digitaler Rechnungen u.a. nach wie vor verpflichtet, den Nachweis der „Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Dokuments“ zu erbringen. Dieser Nachweis wurde zuvor durch den Einsatz der beiden Verfahren Signatur und EDI quasi automatisch mitgeliefert. Jetzt gibt es einen dritten Weg.

Signatur- und EDI-Anwender sind fein raus
Signatur- und EDI-Verfahren können weiter im Einsatz bleiben. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, dass „bei der Übermittlung von elektronischen Rechnungen via EDI oder mittels qualifizierter digitaler Signatur die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung als gewährleistet gilt“.

Der dritte Weg neben Signatur und EDI
Mit dem neuen, vereinfachten Verfahren liegt es allein in der Verantwortung des Rechnungs-Empfängers, wie er den Nachweis führt. Der kann, lt. Gesetz, „….durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können“. Weil diese Formulierung (und ihre Interpretation) Anlass zu Diskussionen gab, hat sie das BMF auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite (unten) konkretisiert. Juristen gehen vorsichtig davon aus, dass heute bereits eine ordnungsgemäße Buchführung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ein „geeignetes Kontrollverfahren“ darstellt. Das Ministerium überlässt damit den Unternehmen die Ausgestaltung des "internen Kontrollverfahrens" -  und auch die Verantworrtung.

FAQ-Seite des Bundesministeriums für Finanzen zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung