AGB für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen der Toolmaker Advanced Efficiency GmbH
Stand: 23. April 2020

 

A. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen von Schulungsveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen der Toolmaker Advanced Efficiency GmbH (nachfolgend "Toolmaker" genannt) zugrunde. Durch die Beauftragung bzw. Anmeldung werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eigenschaftszusicherungen liegen nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

§ 2 Haftung
Alle Schulungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein aufmerksamer Teilnehmer kann die Schulungsziele erreichen. Ein Schulungserfolg wird nicht garantiert.

Toolmaker übernimmt keine Gewähr für die Funktion dargestellter Programme, Verarbeitungsschritte oder von Teilen derselben. Insbesondere übernimmt Toolmaker keinerlei Haftung für eventuelle aus dem späteren Gebrauch resultierende Folgeschäden, wie z.B. Leistungseinbußen, Lizenzverpflichtungen oder entgangenen Gewinn.

Toolmaker haftet nur für Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, soweit Toolmaker, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Haftung von Toolmaker, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Alle Schadensersatzansprüche verjähren im Fall der vertraglichen wie auch außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Anspruchs und Kenntnis der Anspruchsgrundlage, außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Personenschäden.

§ 3 Copyright und Schutzrechte
Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung von Toolmaker und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, zum Download/Kopieren bereitgestellt, oder gewerblich genutzt werden.

Toolmaker übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Schulung erwähnten und benutzten Produkte, Verfahren oder sonstige Namen frei sind von Schutzrechten Dritter.

§ 4 Datenschutz
Hinweis nach § 33 BDSG: Der Auftraggeber ist verpflichtet jeden von ihm angemeldeten Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert werden und die Zustimmung zur Speicherung einzuholen.

§ 5 Sonstiges
Angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das für Toolmaker zuständige Gericht.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch Bedingungen ersetzt, die dem Zweck des Vertrags so weit wie möglich Rechnung tragen.

B. Bedingungen für offene Schulungen

§ 1 Buchung
Eine schriftliche oder elektronisch (via Internet) aufgegebene Buchung durch den Kunden bzw. Teilnehmer des Kunden ist für diesen verbindlich. Der Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Schulung entsteht jedoch erst, wenn Toolmaker die Teilnahme unter Angabe des Kurses samt Termin und mit dem Namen des/der Teilnehmer schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt. Erhält der Kunde keine Buchungsbestätigung, kann er nicht davon ausgehen, dass die Buchung in Ordnung geht.

§ 2 Forderungen von Toolmaker
Alle Rechnungen für offene Schulungen sind spätestens 7 Tage vor Beginn der Schulung fällig. Wenn am Werktag vor der Schulung kein Zahlungseingang bei Toolmaker vorliegt, kann Toolmaker den angemeldeten Teilnehmer von der Schulung ausschließen.

§ 3 Absagen durch Teilnehmer
Ein Teilnehmer kann bis zu 15 Tagen vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen und ohne Stornokosten von seiner Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der Zugangstermin bei Toolmaker. Bei Rücktritt 14 Tage oder weniger vor Beginn werden 50% der gebuchten Schulung berechnet. Wenn die Nichtteilnahme durch eine unerwartete schwere gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht wird und der Teilnehmer eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegt, kann der Teilnehmer die Schulung innerhalb eines Jahres ohne erneute Berechnung antreten oder seine Buchung auf einen Kollegen übertragen.

§ 4 Absagen durch Toolmaker
Bei plötzlicher Erkrankung der Trainerin/des Trainers, einer zu geringen Anzahl Anmeldungen oder unzumutbaren Ereignissen (höherer Gewalt) kann Toolmaker die Schulung ohne Einhaltung von Fristen bis zum Zeitpunkt des Beginns schriftlich (per E-Mail) absagen. Toolmaker verpflichtet sich in diesem Fall, nach Wegfall des Grundes die Maßnahme nachzuholen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Reisebuchungen für die abgesagte Schulung unmittelbar nach Erhalt der E-Mail zu stornieren. Nachgewiesene Stornokosten für die erste Anreise werden gegen Überlassung der Belege erstattet; bei Anreise mit dem PKW werden 0,36 € pro Entfernungs-Kilometer erstattet; fahren mehrere Teilnehmer in einem PKW, wird der Betrag nur einmal fällig. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.


C. Bedingungen für Inhouse-Schulungen (individuell für Kunden)

§ 1 Angebote von Toolmaker
Unsere individuellen Angebote sind nur bis zu dem auf dem Angebot genannten Datum verbindlich und können in dieser Zeit vom Kunden jederzeit schriftlich angenommen werden.

§ 2 Absagen und Terminänderungen
Toolmaker behält sich Terminabsagen aus wichtigen Gründen (z.B. kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall des Referenten) vor; verpflichtet sich aber in diesem Fall, nach Wegfall des Grundes in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber die Maßnahme nachzuholen.

§ 3 Absagen/Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Ein Kunde kann bis zu 60 Tagen vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen und ohne Stornokosten von seiner Buchung zurücktreten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Schulung sind die Kosten für die Vorbereitung des Kurses zu bezahlen plus 25% der gebuchten Teilnehmergebühren. Bei Rücktritt bis 15 Tagen vor Beginn sind die Kosten für die Vorbereitung des Kurses zu bezahlen plus 50% der gebuchten Teilnehmergebühren. Bei Rücktritt von weniger als 15 Tagen vor Beginn sind die Kosten für die Vorbereitung des Kurses zu bezahlen plus 75% der gebuchten Teilnehmergebühren.

§ 4 Schulungsunterlagen für Teilnehmer
Spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn teilt der Auftraggeber der Toolmaker Advanced Efficiency GmbH die Namen der Teilnehmer mit. Die dementsprechende Menge an Unterlagen wird während der Schulung ausgehändigt. Diese Unterlagen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten
Die Toolmaker Advanced Efficiency GmbH bzw. der Referent erhält für die Vorbereitung und Durchführung der Schulung alle vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des Auftraggebers um einen optimalen Erfolg zu erzielen.

Die Räumlichkeiten und technische Ausstattung (Beamer, Leinwand, Netzwerk, Kennwörter) für die Schulungsveranstaltung sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

Die Räumlichkeiten und technische Ausstattung (Beamer, Leinwand, Netzwerk, Kennwörter) für die Schulungsveranstaltung sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

 

D. Bedingungen für Online-Schulungen  (Live via Internet)

Toolmaker bietet die Teilnahme an Schulungen an, die nicht an einem bestimmten Ort sondern dezentral, d.h. am Arbeitsplatz des Teilnehmers stattfinden. Für Online-Schulungen gelten grundsätzlich die Bedingungen wie für alle anderen Schulungen, abweichend gilt jedoch für Online-Schulungen folgendes:

§ 1 Teilnahme nur via Internet
Die Teilnehmer schalten sich via Live-Schaltung über eine Webinar-Software, die Toolmaker vorgibt, in das Webinar ein. Die Kosten für die Nutzung der Webinar-Software trägt Toolmaker.

§ 2 Nur angemeldete Teilnehmer
Für jeden Teilnehmer und je Kurs ist jeweils eine Buchung erforderlich. Buchungen sind nicht übertragbar und dürfen exklusiv nur von dem Teilnehmer benutzt werden, welcher in der Buchung genannt ist.

§ 3 Technische Anforderungen
Der Teilnehmer muss selbst die technischen Voraussetzungen (PC mit Internetzugang, Lautsprecher, Bildschirm mit Full-HD-Auflösung, Internetgeschwindigkeit mind. 4 Mbit) dafür schaffen, um die Online-Schulung nutzen zu können.

§ 4 Absagen durch Toolmaker
Bei plötzlicher Erkrankung der Trainerin/des Trainers, einer zu geringen Anzahl Anmeldungen oder unzumutbaren Ereignissen (höhere Gewalt) kann Toolmaker die Schulung ohne Einhaltung von Fristen bis zum Zeitpunkt des Beginns schriftlich (per E-Mail) absagen. Toolmaker verpflichtet sich in diesem Fall, nach Wegfall des Grundes die Schulung innerhalb eines Jahres nachzuholen. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

 

E. Bedingungen für das Streaming von aufgezeichneten Schulungen/Vorträgen/Webinaren

Toolmaker bietet das Streaming von zuvor aufgezeichneten Schulungen, Vorträgen und Webinaren an, die via Internet 24/7 abrufbar sind. Der Teilnehmer kann sich durch das Streaming eines kostenlosen Webinars von der Art der Präsentation dahingehend überzeugen, dass diese Art Schulung für ihn und seine Lernansprüche geeignet ist. Da bei Streamingangeboten kein fixer Termin für die Schulung gegeben ist, besteht für den Kunden keine Rücktrittsmöglichkeit (Abschnitt B §3 gilt hier nicht).

§ 1 Kursbuchung
Pro Teilnehmer und Kurs ist jeweils eine Buchung erforderlich. Die Buchung erfolgt durch Unterschrift auf einem Angebot durch Toolmaker. Nach Auftragseingang erhält der Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Material. Die Teilnahme ist nicht übertragbar und darf exklusiv nur von dem buchenden Teilnehmer genutzt werden.

§ 2 Gültigkeit der Nutzung
Der Zugang zum gebuchten Streaming-Material ist 48 Monate ab Bestellung gültig. Aus diesem Grund wird auch bei Erkrankung des Teilnehmers oder vorübergehend unzumutbaren Ereignissen (höhere Gewalt) keine Stornierung angeboten. Der Teilnehmer kann das Material in diesem Zeitraum unbegrenzt oft nutzen.

§ 3 Technische Anforderungen
Der Teilnehmer muss selbst die technischen Voraussetzungen (PC mit Internetzugang, Lautsprecher, Bildschirm mit Full-HD-Auflösung, Internetgeschwindigkeit mind. 4 Mbit) dafür schaffen, um das Streaming ohne Qualitätseinbußen und Unterbrechungen nutzen zu können.

§ 4 Übungsmaterial zur Schulung
Sofern Übungen zum jeweiligen Kurs angeboten werden, kann der Teilnehmer diese Übungen bei Toolmaker bestellen. Er erhält einen Link für den Download einer Bibliothek mit Übungsdateien und Skripten zum Ausführen der Übungen, die in der Schulung erwähnt wurden. Der Teilnehmer muss die Schulungsbibliothek auf dem internen System IBM i installieren. Die Nutzung der Schulungsbeispiele ist auch anderen Mitarbeitern aus dem gleichen Unternehmen, die eine Schulung oder einen Kurs bei Toolmaker gebucht haben, gestattet.

§ 5 Lizenzverstoß
Die Überlassung von Zugangsdaten und die Weitergabe von Schulungsbeispielen an Dritte ist nicht zulässig und stellt einen Vertragsbruch und Lizenzverstoß dar. Im Fall eines solchen Verstoßes ist Toolmaker berechtigt, den 10-fachen Satz der regulär fällig gewordenen Gebühren für den/die illegalen Nutzer als Vertragsstrafe zu verlangen. Schadenersatzforderungen bleiben davon unberührt.