Datenschutzhinweise für Kunden mit Supportverträgen

Toolmaker verarbeitet zu keinem Zeitpunkt Auftragsdaten bzw. personenbezogene Daten seiner Kunden. Aus diesem Grund hat Toolmaker mit keinem seiner Kunden eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Für den Fall eines Hotline-Einsatzes, bei dem via Remote-Support u.U. Originaldaten des Endkunden sichtbar werden, können Sie die folgende Erklärung als Ersatz für eine individuelle vertragliche Vereinbarung heranziehen.

Der Kunde hat Lizenzprodukte der Firma Toolmaker im Einsatz  und es besteht ein Wartungs- und Supportvertrag für diese Software. Im Rahmen der Supportleistungen kann es vorkommen, dass der Kunde mit einem Mitarbeiter von Toolmaker telefonisch oder per Email Kontakt aufnimmt und Unterstützung bei der Bedienung oder Beseitigung von Fehlern bei Toolmaker anfordert. Zur präziseren Fehler­bestimmung oder –findung, bzw. leichteren Schulung von Mitarbeitern des Kunden kann ein Remote-Support-Produkt, wie z. B. Teamviewer, zum Einsatz kommen. Hierdurch kann es sein, dass ein Mitarbeiter der Firma Toolmaker Kenntnisse vertraulicher Informationen über den Kunden oder von Kunden/Mitarbeitern des Kunden erhält. Toolmaker verarbeitet jedoch zu keinem Zeitpunkt Auftragsdaten bzw. personenbezogene Daten seiner Kunden. Aus diesem Grunde wird auch nachfolgend keine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Um den Datenschutz in jedem Fall zu gewährleisten, gilt nachfolgende Verpflichtungserklärung:

  1. Toolmaker verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maß­nahmen im Sinne des Artikels 32 EU-DSGVO umzusetzen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
  2. Sämtliche Mitarbeiter der Firma Toolmaker, egal ob angestellt oder freiberuf­lich tätig, werden entsprechend ihrer Funktion geschult und qualifiziert. Alle Mitarbeiter, egal ob angestellt oder freiberuflich tätig, haben eine Verschwie­genheitsverpflichtung zu unterzeichnen, welche sich auch auf Informationen erstreckt, welche die Mitarbeiter über Kunden der Firma Toolmaker, sowie deren Mitarbeiter und/oder deren Kunden enthält.
  3. Toolmaker unterhält aktuell keinerlei Vertragsbeziehungen zu sog. Subunter­nehmern im Sinne des Artikels 28 EU-DSGVO. Über diesbezügliche künftige Veränderungen wird der Kunde rechtzeitig durch Toolmaker informiert.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass bei Remote-Support-Sitzungen seine Mitarbeiter dem Support-Mitarbeiter von Toolmaker nur jene Bildschirmmasken zeigen, die für die Fehlerfindung, bzw. richtige Bedienung der Software erforderlich sind.
  5. Von Toolmaker werden bei Remote-Support-Sitzungen keine Aufzeichnungen gefertigt, ausgenommen, es gibt hier für den Einzelfall eine vorab erteilte schriftliche Zustimmung des Kunden.
  6. Beide Partner verpflichten sich zu loyalem Verhalten und weisen sich gegen­seitig auf neue Fakten hin, die dann durch eine neue, verbesserte Regelung abgedeckt werden.

 

Kaufering, 13.08.2019